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Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über eine volle Stunde gemittelte Immissionsgrenzwert für Schwefeldioxid 350 Mikrogramm pro Kubikmeterbei 24 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über den Tag gemittelte Immissionsgrenzwert für Schwefeldioxid 125 Mikrogramm pro Kubikmeterbei drei zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.
Die Alarmschwelle für Schwefeldioxid beträgt über eine volle Stunde gemittelt 500 Mikrogramm pro Kubikmeter,gemessen an drei aufeinanderfolgenden Stunden an den von den zuständigen Behörden gemäß Anlage 3 eingerichteten Probenahmestellen, die für die Luftqualität in einem Bereich von mindestens 100 Quadratkilometern oder im gesamten Gebiet oder Ballungsraum repräsentativ sind; maßgebend ist die kleinste dieser Flächen.
Zum Schutz der Vegetation beträgt der kritische Wert für Schwefeldioxid für das Kalenderjahr sowie für das Winterhalbjahr (1. Oktober des laufenden Jahres bis 31. März des Folgejahres) 20 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Schwefeldioxid Schutz der menschlichen GesundheitSchutz der VegetationObere Beurteilungsschwelle60 % des Vierundzwanzigstunden-Immissionsgrenzwerts (75 µg/m3…
ImmissionsgrenzwerteMittelungszeitraumImmissionsgrenzwertToleranzmargeFrist für die Einhaltung des Immissions- grenzwertsSchwefeldioxidStunde350 µg/m3 dürfen…
Die Alarmschwellen für die Schwefeldioxid- und Stickstoffdioxidkonzentrationen in der Luft sind in Anhang XII Abschnitt A festgelegt.
Abschnitt 1 — Beurteilungsschwellen für den Schutz der menschlichen Gesundheit Schadstoff Beurteilungsschwelle (Jahresmittelwert, sofern nicht anders angegeben)…
Die Alarmschwellen für die Konzentrationen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikeln (PM10 und PM2,5) und Ozon in der Luft sind in Anhang I Abschnitt 4…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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