Erwägungsgrund 15 32024L2881
Es sollten ausführliche Messungen von Feinstaub (PM2,5) vorgenommen werden, um genauere Kenntnisse über die Auswirkungen dieses Schadstoffs zu erhalten und geeignete Strategien zu entwickeln. Diese Messungen sollten im Einklang mit denen des Programms über die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung der weiträumigen Übertragung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa („EMEP“) erfolgen, das gemäß dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE), angenommen durch Beschluss 81/462/EWG des Rates, sowie gemäß den dazugehörigen Protokollen, einschließlich des 2012 überarbeiteten Protokolls zur Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon von 1999, erstellt wurde.