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(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1096)
Allgemeine Informationen:
Art des Gebiets (Stadt, Industriegebiet oder ländliches Gebiet)
Schätzung der Größe des verschmutzten Gebiets in Quadratkilometern und der der Verschmutzung ausgesetzten Bevölkerung
zweckdienliche Klimaangaben
zweckdienliche topographische Daten
Art der in dem betreffenden Gebiet zu schützenden Ziele
Zuständige Behörden:Namen und Anschriften der für die Ausarbeitung und Durchführung der Verbesserungspläne zuständigen Personen
Angaben zu den Maßnahmen oder Vorhaben, die nach dem Inkrafttreten der Richtlinie 2008/50/EG am 11. Juni 2008 zur Verminderung der Verschmutzung beschlossen oder entsprechend Anhang XV Abschnitt B Nummer 3 der Richtlinie 2008/50/EG berücksichtigt wurden:
Auflistung und Beschreibung aller in den Vorhaben genannten Maßnahmen
Zeitplan für die Durchführung
Schätzung der angestrebten Verbesserung der Luftqualität und des für die Verwirklichung dieser Ziele veranschlagten Zeitraums
Angaben zu den geplanten oder langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben
Liste der Veröffentlichungen, Dokumente, Arbeiten usw., die die in dieser Anlage vorgeschriebenen Informationen ergänzen
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