Schlussformel 31. BImSchV31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Schlussformel 1. BImSchVErste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Schlußformel 5. BImSchVFünfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Schlussformel 34. BImSchVVierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Schlussformel 29. BImSchVNeunundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Der Bundesrat hat zugestimmt.