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Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 6 nichts anders bestimmt ist.
Artikel 9 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Artikel 10 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Artikel 5 tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.
Die Artikel 2 und 6 treten am 1. November 2024 in Kraft.
Die Artikel 3 und 7 treten am 1. Februar 2025 in Kraft. Dresden, den 2. Mai 2024 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Der Staatsminister des Innern Armin Schuster Der Staatsminister der Finanzen Hartmut Vorjohann
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