5. SGG-ÄndG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 4 5. SGG-ÄndGInkrafttretenFünftes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes Art 3(1)(2)Im übrigen tritt das Gesetz am ersten Tage des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Art 3