6. BinSchStrOAbweichV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 6. BinSchStrOAbweichVInkrafttreten, AußerkrafttretenSechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung § 3Anhang Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2027 außer Kraft. § 3Anhang