6. DV-BEG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 6. DV-BEGSechste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes Eingangsformel§ 2 Als Konzentrationslager im Sinne des § 31 Abs. 2 BEG sind die in der Anlage aufgeführten Haftstätten anzusehen. Eingangsformel§ 2