§ 37 Nr. 13 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
die Fünfundsiebzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 12. Februar 2009 (VkBl. 2009 S. 143),
§ 41 Abs. 1 BinSchUOVerordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt,
Der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird die Befugnis übertragen, durch Rechtsverordnung nach § 3 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 und…
§ 1 Abs. 1 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Die in der Anlage enthaltene Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt auf den in Anhang I der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I S.…
§ 3 Abs. 1 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung von dieser Verordnung abweichende Vorschriften bis zur Dauer von drei…
§ 14 Abs. 1 Nr. 7 KlFzKV-BinSchVerordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschiffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen
§ 1 Nr. 6 der Schiffahrtspolizeilichen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung vom 11. Juni 1992 (Verkehrsblatt S.…