Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden aus dem Beamtenverhältnis bezüglich Beamtinnen und Beamten des Auswärtigen Amtes auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 AABeamtWidAnO
§ 3 AABeamtWidAnOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen