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Die Stadt Aachen und der Kreis Aachen werden zu einem Kreispolizeibezirk zusammengefaßt. Kreispolizeibehörde ist der Polizeipräsident Aachen.
Für künftige Änderungen des Kreispolizeibezirks und für die Neubestimmung der Kreispolizeibehörde gelten die Vorschriften des Polizeigesetzes.
die Landrätinnen oder Landräte, soweit das Kreisgebiet nach Absatz 2 zu einem Polizeibezirk bestimmt wird.
Die Kreispolizeibehörden sind zuständig
Bis zur Wahl der neuen Polizeibeiräte üben die Mitglieder der alten Polizeibeiräte ihre Tätigkeit weiter aus. Mitglieder von Polizeibeiräten bei…
Im Land Nordrhein-Westfalen bestehen folgende Kreispolizeibehörden: a) Polizeipräsidien/ Polizeibezirk
das Polizeipräsidium Aachen für seinen Polizeibezirk und die Polizeibezirke der Kreise Düren und Heinsberg,
Die Stadt Aachen gilt nicht als kreisangehörige Gemeinde im Sinne von § 59 Abs. 1 Satz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.