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Der Kreis Euskirchen scheidet aus dem Bezirk des Verwaltungsgerichts Köln aus und wird dem Verwaltungsgericht Aachen zugeordnet.
Die Mahnverfahren aus den Bezirken der Amtsgerichte des Oberlandesgerichtsbezirks Köln werden dem Amtsgericht Euskirchen zugewiesen.
Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt Euskirchen.
das übrige Gebiet zum Bezirk des Amtsgerichts Aachen;
in Aachen für das Gebiet der Städteregion Aachen und der Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg,
Das Amtsgericht Lechenich scheidet aus dem Bezirk des Landgerichts Bonn aus; es wird dem Landgericht Köln nachgeordnet.
Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt Aachen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.