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Dem Antrag auf Erteilung einer Approbation als Apotheker aufgrund einer in Deutschland erworbenen Berufsqualifikation sind beizufügen:
ein kurz gefasster Lebenslauf,
ein Identitätsnachweis,
ein Führungszeugnis,
eine Erklärung des Antragstellers darüber, ob gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des apothekerlichen Berufs ungeeignet ist und
das Zeugnis über das Bestehen der Pharmazeutischen Prüfung.
Das Führungszeugnis und die ärztliche Bescheinigung werden nur anerkannt, wenn sie im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der jeweils zuständigen Behörde nicht älter als einen Monat sind.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.