§ 1 Abs. 1 AAÜGGesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets
Dieses Gesetz gilt für Ansprüche und Anwartschaften, die aufgrund der Zugehörigkeit zu Zusatz- und Sonderversorgungssystemen (Versorgungssysteme) im…
§ 228 Abs. 1 LAGGesetz über den Lastenausgleich
Ausgleichsleistungen nach dem Dritten Teil dieses Gesetzes werden gewährt auf Grund von
§ 127 Abs. 2 Nr. 1 SVGGesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
ist im Fall des § 86 bereits ein Schadensausgleich gewährt worden, wird insoweit kein weiterer Schadensausgleich vorgenommen;
(XXXX) §§ 352 bis 357 LAGGesetz über den Lastenausgleich
(Die Vorschriften sind überholt.)