Art 13 Abs. 1 2. AAÜG-ÄndGZweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1999 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist.
§ 5 Abs. 1 AGFlHGGesetz Nr. 1394 zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes (AGFlHG) Vom 16. Juli 1997
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1997 in Kraft.
§ 7 AAÜGErstVVerordnung über die Erstattung von Aufwendungen nach dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets durch den Bund
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft.