Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen nach dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets durch den Bund
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft.
§ 7 AAÜGErstV
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