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Die Delegiertenversammlung beschließt über
die Satzung und deren Änderungen,
den Erlass einer Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung,
die Feststellung des Wirtschaftsplans und seiner Änderungen sowie der Finanzplanung,
die Bestimmung von Rechnungsprüferinnen oder Rechnungsprüfern sowie die Bestellung der Prüfstelle für die Prüfung des Jahresabschlusses,
die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,
Die Delegiertenversammlung beschließt über
Die Delegiertenversammlung beschließt über die Satzung, ihre Änderungen und über die Veranlagungsrichtlinien. Sie wählt die Mitglieder des Verbandsrates.
der Erlaß einer Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung,
Die Mitglieder zu § 6 Absatz 2 bestimmen die zu entsendenden Delegierten und Ersatzdelegierten.
Die Verbandsversammlung beschließt über
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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