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Die Delegiertenversammlung beschließt über
die Satzung und deren Änderungen,
den Erlass einer Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung,
die Feststellung des Wirtschaftsplans und seiner Änderungen sowie der Finanzplanung,
die Bestimmung von Rechnungsprüferinnen oder Rechnungsprüfern sowie die Bestellung der Prüfstelle für die Prüfung des Jahresabschlusses,
die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,
die Feststellung des Wirtschaftsplans und seiner Änderungen, die Aufstellung der Finanzplanung (§ 30a) sowie die Entscheidung über die Inanspruchnahme von…
Die Mitglieder zu § 6 Absatz 2 bestimmen die zu entsendenden Delegierten und Ersatzdelegierten.
Die Delegiertenversammlung beschließt über die Satzung und ihre Änderungen; die Satzung und ihre Änderungen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Der Delegiertenversammlung gehören ferner an eine Delegierte oder ein Delegierter des Mitgliedes gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und eine weitere Delegierte oder…
die ihr in der Satzung zugewiesenen sonstigen Angelegenheiten.
Die Delegiertenversammlung bildet ihren Willen mit zwei Dritteln Mehrheit der in der Versammlung vertretenen Stimmenanteile. In Fällen der Abwesenheit einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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