Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über den Bildungsgang und die Abiturprüfung am Abendgymnasium im Saarland (Abendgymnasium-VO) Vom 14. Dezember 2011
Diese Verordnung gilt für den Bildungsgang am Abendgymnasium im Saarland. Abschnitt II Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Abendgymnasium-VOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen