§ 1 Abs. 1 AbgG SLGesetz Nr. 1103 über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Vom 4. Juli 1979
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag regeln sich nach den Bestimmungen der Verfassung, nach den Vorschriften des Landtagswahlgesetzes, des Gesetzes…
§ 46 Abs. 1 Nr. 1 BWahlGBundeswahlgesetz
Ungültigkeit des Erwerbs der Mitgliedschaft,
§ 47 Abs. 1 BWahlGBundeswahlgesetz
Über den Verlust der Mitgliedschaft nach § 46 Abs. 1 wird entschieden
§ 1 Abs. 1 SN-9477Abgeordnetengesetz
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag richten sich nach den Vorschriften der Landesverfassung und des Landtagswahlgesetzes.
§ 15 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Die Rechte eines Mitgliedes des Bundestages, dessen Mitgliedschaft angefochten ist, regeln sich nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes. Nach diesem…