§ 16 DiätenGGesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages
Bezieht ein Mitglied des Bundestages an einem Tag, an dem es sich in die Anwesenheitsliste des Bundestages eingetragen hat, Tage- oder Sitzungsgelder aus…
§ 13 Abs. 1 Nr. 2 DiätenGGesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages
Tagegeldpauschalen zur Abgeltung von Aufwendungen, die mit der Tätigkeit als Mitglied des Bundestages zusammenhängen und nicht durch das Kostenpauschale nach…
§ 7 Abs. 2 AbgG SLGesetz Nr. 1103 über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Vom 4. Juli 1979
Ein Abgeordneter erhält für die Teilnahme an Sitzungen des Landtages, der Ausschüsse, Gremien, der Fraktionen, ihrer Vorstände und Arbeitskreise sowie der…
Art. 1 Abs. 3 Nr. 5 Buchst. b SN-9716Elftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
In Absatz 3 werden die Sätze 2 und 3 wie folgt gefasst: „Ein Mitglied des Landtages, das als stellvertretendes Mitglied eines Ausschusses oder eines Gremiums…
§ 15 Abs. 2 DiätenGGesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages
Einem Mitglied des Bundestages, das an einer namentlichen Abstimmung oder einer Wahl mit Namensaufruf nicht teilnimmt, werden fünf vom Hundert der monatlichen…