Verordnung über die Prüfung des Jahresabschlusses der Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Sonderrechnung (Jahresabschlussprüfungsverordnung) Vom 29. November 2010
Der Jahresabschluss der Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Sonderrechnung ist jährlich zu prüfen.
§ 1 AbschlPrüfV SL 2010
§ 1 AbschlPrüfV SL 2010Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen