AbwasserMeistPrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 12 AbwasserMeistPrVInkrafttretenVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin § 11Anlage 1 Diese Verordnung tritt am 1. März 2005 in Kraft. § 11Anlage 1