Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung und zur Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung · Abschnitt 1
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 AbwUTechAusbVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen