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Zum Auswahlverfahren kann zugelassen werden, wer bei Ablauf der Ausschreibungsfrist
sich nach Ablauf der Probezeit in einer Dienstzeit von mindestens drei Jahren bewährt hat,
das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
an mindestens einer Auslandsvertretung insgesamt mindestens 20 Monate Dienst geleistet hat,
Sprachprüfungen in der englischen und, für den Aufstieg in den gehobenen oder höheren Auswärtigen Dienst, einer weiteren Sprache eines vom Auswärtigen Amt festgelegten Sprachenkanons erfolgreich abgelegt hat.
an einem von der obersten Dienstbehörde geregelten Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben.
Voraussetzung für den Aufstieg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren gemäß § 44. Weitere Voraussetzungen sind:
Auf vor dem 25. März 2025 begonnene Verfahren des Aufstiegs und des Laufbahnwechsels nach den §§ 6 bis 10 dieser Verordnung sind anzuwenden:
an einem Auswahlverfahren nach § 44 der Bundeslaufbahnverordnung erfolgreich teilgenommen hat.
Voraussetzung für die Zulassung zum Auswahlverfahren für die fachspezifische Qualifizierung ist neben den in Absatz 2 genannten Voraussetzungen Folgendes: § 21…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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