ADRG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 6 ADRGGesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Art 5Leichte Sprache(1)Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.(2)u. (3) Art 5