§ 13 Abs. 1 Nr. 3 ÄApprO 2002Art und Bewertung der Prüfung
beim Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung mündlich-praktisch.
Anlage 12 ÄApprO 2002(zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7)
hat den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung am .......... in .......... mit der Note „ .......... “ abgelegt.
§ 27 Abs. 1 Nr. 22 ÄApprO 2002Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Wahlfach.
§ 43 Abs. 6 ÄApprO 2002Abweichende Regelungen für die Prüfungen
Studierende nach § 42, die am 1. Oktober 2003 den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bereits bestanden haben, legen den Dritten Abschnitt der Ärztlichen…