§ 3 Abs. 4 BÄOBundesärzteordnung
Die nach § 12 zuständige Behörde kann schriftlich oder elektronisch bei den anderen nach § 12 zuständigen Behörden Auskunft darüber verlangen, ob der…
§ 35a Abs. 2 Nr. 3 ÄApprO 2002Erlaubnis nach § 10 Absatz 3a der Bundesärzteordnung
Unterlagen, die belegen, dass eine Ärztliche Prüfung oder ein Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach dieser Verordnung vor der erstmaligen Erteilung einer…
§ 9a Abs. 4 BÄOBundesärzteordnung
Wird gerichtlich festgestellt, dass eine Person, die die Erteilung der Approbation, die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs, die…
§ 21 Abs. 2 ÄApprO 2002Nichtbestehen der Prüfung
Die nach Landesrecht zuständigen Stellen unterrichten den Prüfling und die nach Landesrecht zuständigen Stellen der anderen Länder schriftlich, wenn ein…
§ 34 Abs. 2 ÄApprO 2002Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 der Bundesärzteordnung
Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Über den Antrag ist kurzfristig, spätestens drei Monate nach Vorlage der nach Absatz 1 vom…