Berufsgerichtsordnung für die Angehörigen der Ärztekammer des Saarlandes, der Apothekerkammer des Saarlandes, der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes und der Tierärztekammer des Saarlandes Vom 27. Juli 2004
§ 29 ÄApPsyTäBerGerO SL 2004Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
Ist die Berufung verspätet eingelegt oder nicht rechtzeitig begründet worden, so verwirft sie das Berufsgericht der ersten Instanz als unzulässig.