§ 6 Abs. 2 PBefAusglVVerordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr
Abweichend vom Absatz 1 können die Länder einvernehmlich die auf sie entfallenden Anteile an der Ausgleichsleistung nach den im jeweiligen Land erbrachten…
§ 6c AEGAllgemeines Eisenbahngesetz
Den Ausgleich nach den §§ 6a und 6b Nr. 1 bis 3 gewährt das Land, in dessen Gebiet der Verkehr betrieben wird; den Ausgleich nach § 6b Nr. 4 gewährt der Bund.…
§ 3 Abs. 5 AEAusglVErmittlung der Personen-Kilometer für die Berechnung des Ausgleichs
Wird nachgewiesen, daß von den Durchschnittswerten für die Ausnutzung der Zeitfahrausweise nach Absatz 2 Satz 2 oder die Erhöhung der Beförderungsfälle um 10…
§ 3 Abs. 3 PBefAusglVVerordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr
Besteht ein von mehreren Unternehmern gebildetes zusammenhängendes Liniennetz mit einheitlichen oder verbundenen Beförderungsentgelten und wird je beförderte…