AELV 2019 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 AELV 2019InkrafttretenVerordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2019 § 1Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1Schlussformel