AELV 2020 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 AELV 2020InkrafttretenVerordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2020 § 1Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1Schlussformel