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Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie soll die Namen der Sitzungsteilnehmer, die Anträge und wesentlichen Erklärungen der Beteiligten, das Ergebnis der Beweiserhebung und die Beschlüsse enthalten. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen. Die Patientenvertreterinnen und -vertreter erhalten eine Niederschrift über die Tagesordnungspunkte der Sitzung, die sie gemäß § 140f Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch mitberaten haben.
Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie soll die Namen der Sitzungsteilnehmer, die Anträge und wesentlichen Erklärungen der Beteiligten, das…
Über jede Sitzung und jede schriftliche Beschlussfassung des Ausschusses ist von dem Geschäftsführer eine Ergebnisniederschrift anzufertigen, welche die…
Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die die Namen aller Anwesenden und deren Funktion, die Zahl der abwesenden Mitglieder, die Tagesordnung,…
Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen, die mindestens die Namen der anwesenden Personen und die Beschlüsse mit dem jeweiligen…
Über die Ausschußsitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die Ort und Tag, Beginn und Ende der Sitzung, die Namen der Anwesenden und die getroffene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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