§ 19 KSKSaVVerordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
Über die Ausschußsitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die Ort und Tag, Beginn und Ende der Sitzung, die Namen der Anwesenden und die getroffene…
§ 21 Abs. 5 SächsKomWOSächsische Kommunalwahlordnung
Über jede Sitzung ist von der Schriftführerin oder dem Schriftführer eine Niederschrift zu fertigen; sie ist von der oder dem Vorsitzenden, von den am Schluss…
§ 93 VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz
Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift muss Angaben enthalten über Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und, soweit ein…
§ 10 Abs. 7 VVVGVO SNVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Durchführung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
Über jede Sitzung ist von der Schriftführung eine Niederschrift zu fertigen; sie ist von der oder dem Vorsitzenden, von den erschienenen Beisitzern und von der…
§ 4 Abs. 7 NeuGlVVerordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
Über jede Sitzung ist vom Schriftführer eine Niederschrift zu fertigen; sie ist vom Vorsitzenden, von den Beisitzern und vom Schriftführer zu unterzeichnen.