§ 45 Abs. 1 BAföGBundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
Für die Entscheidung über die Ausbildungsförderung ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Eltern des Auszubildenden oder, wenn nur…
§ 8 Abs. 2 PodGGesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen
Die Entscheidung nach § 6 Abs. 2 trifft die zuständige Behörde des Landes, in dem der Antragsteller an einer Ausbildung nach § 4 teilnehmen will oder teilnimmt.
§ 1 Abs. 1 BAföGZustV 2004Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland
Das nach § 45 Abs. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes örtlich zuständige Amt für Ausbildungsförderung wird bestimmt für Auszubildende, die eine…
§ 14 Abs. 2 MPhGGesetz über die Berufe in der Physiotherapie
Die Entscheidung nach § 6 Abs. 2 oder nach § 12 trifft die zuständige Behörde des Landes, in dem der Antragsteller an einem Lehrgang nach § 4 Abs. 1 oder an…
§ 6 Abs. 2 ErgThGGesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten
Die Entscheidung über die Anrechnung einer Ausbildung nach § 4 Abs. 4 trifft die zuständige Behörde des Landes, in dem der Bewerber an einer Ausbildung…