Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für landwirtschaftlich-technische, milchwirtschaftlich-technische und biologisch-technische Assistentinnen und Assistenten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1970 in Kraft.
§ 4 AfögLTAV
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