Art 1 IAmEntwBkÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank
Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank in der nachstehend…
Art 1 KaEntwBkÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Oktober 1969 zur Errichtung der Karibischen Entwicklungsbank
Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen von Kingston, Jamaika, vom 18. Oktober 1969 zur Errichtung der Karibischen Entwicklungsbank…
Art 2 AfrEntwBkÜbkGZur Erfüllung der Verbindlichkeiten, die der Bundesrepublik Deutschland aus dem Beitritt zur Afrikanischen Entwicklungsbank erwachsen, wird die Bundesregierung…
Art 1 AsEntwBkÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Dezember 1965 zur Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank
Dem in Manila am 4. Dezember 1965 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen zur Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank (Asian…
Art 3 AfrEntwBkÜbkGDie Deutsche Bundesbank ist Hinterlegungsstelle für die Afrikanische Entwicklungsbank nach Artikel 40 Abs. 2 des Übereinkommens.