AfrEntwBkÜbkG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietDurchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher VereinbarungenEingangsformel AfrEntwBkÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen EntwicklungsbankArt 1 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:Art 1