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Macht die oberste Landesbehörde von der Ermächtigung in § 1 Absatz 3 Gebrauch, so dürfen personenbezogene Daten für die Zwecke des § 1 Absatz 3 Nummer 1 bis 5 auch ohne Mitwirkung der betroffenen Person bei der zuständigen Landes- oder Kommunalbehörde erhoben werden. Wenn die mit der Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes betraute Behörde unbare Abrechnungen gewährt und die tatsächliche Abwicklung einem Zahlungsdienstleister überantwortet, darf sie, soweit erforderlich, personenbezogene Daten an diesen zur zweckgebundenen Verarbeitung übermitteln. Zwecke dieser Maßnahmen sind insbesondere die Abwicklung der Leistungsgewährung zwischen der Leistungsbehörde und dem Zahlungsdienstleister und die Umsetzung der Verpflichtung des Zahlungsdienstleisters nach § 11 Geldwäschegesetz. Personenbezogene Daten sind Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, amtliche Meldeadresse, Geschlecht und Ausweisnummer. Darüberhinausgehende Datenverarbeitungen auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1, L 314 vom 22.11.2016, S. 72, L 127 vom 23.5.2018, S. 2, L 074 vom 4.3.2021, S. 35), des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2018 (GV. NRW. S. 244, ber. S. 278 und S. 404) sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
Die mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden dürfen zum Zwecke der Ausführung dieses Gesetzes personenbezogene Daten erheben, soweit dies zur…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Betroffenen und solcher Personen, auf die es bei der Aufgabenerfüllung ankommt, einschließlich besonderer…
Die oder der Opferbeauftragte kann für die Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben personenbezogene Daten verarbeiten, soweit dies erforderlich ist, um unter…
Soweit es für die Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben erforderlich ist, kann die oder der Polizeibeauftragte personenbezogene Daten verarbeiten. Dies gilt auch…
Zur Vorbereitung und Durchführung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen gegen Gefahren im Sinne des § 1 Absatz 1 dürfen die mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben…
Zum Zweck der Aufgabenwahrnehmung nach Absatz 1 ist die zuständige Behörde berechtigt, die erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Dabei sind die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.