Art. 29 Abs. 1 HBG 2023/2024 SNHaushaltsbegleitgesetz 2023/2024
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
§ 6 Abs. 1 SächsAGVermGSächsisches Gesetz zur Ausführung des Vermögensgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Sächsische Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zur Regelung offener…
Art 19 Abs. 1 SGB4ErgGGesetz zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1989 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.
§ 14 Abs. 2 SBEBGGesetz Nr. 2056 für ein Saarländisches Ausführungsgesetz nach § 26 des Achten Buches Sozialgesetzbuch für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege - Saarländisches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) Vom 19. Januar 2022
Im Übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Gleichzeitig tritt das Saarländische Kinderbetreuungs-…
§ 5 BtOGBAusglV SL 2026Verordnung zur Regelung des Belastungsausgleichsverfahrens im Rahmen des Ausführungsgesetzes zum Betreuungsorganisationsgesetz Vom 25. Juni 2026
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Regelung des Belastungsausgleichsverfahrens im Rahmen des…