Gesetz Nr. 1317 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) Vom 9. Juli 1993
Als öffentliche Einrichtung im Sinne des § 81 SGB VIII sind auch Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragte des Landes oder der Kommunen sowie deren Kinderbeauftragte zu betrachten.
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