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Aufsichtführende Behörde über die Träger der Eingliederungshilfe ist das für die Eingliederungshilfe zuständige Ministerium.
Das aufsichtführende Ministerium kann sich jederzeit über die Angelegenheiten der Träger unterrichten und die Wahrnehmung der Aufgaben prüfen. Hierzu können mündliche, schriftliche und elektronische Berichte sowie Akten und sonstige Unterlagen angefordert und eingesehen werden.
Die aufsichtsführende Behörde kann sich jederzeit über die Angelegenheiten der Träger unterrichten und die Wahrnehmung der Aufgaben prüfen. Sie kann hierzu…
Aufsichtsbehörde ist das für Soziales zuständige Ministerium.
Oberste Aufsichtsbehörde ist das für Pflege und Eingliederungshilfe zuständige Ministerium.
Aufsichtsbehörde ist das für Soziales zuständige Ministerium.
Oberste Aufsichtsbehörde ist das jeweils zuständige Ministerium.
Das Ministerium kann sich jederzeit, auch durch Beauftragte, über die Angelegenheiten der Stiftung informieren. Es kann an den Sitzungen der Organe und Gremien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.