Gesetze
Gesetz wird geladen …
Oberste Dienstaufsichtsbehörde für die Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Justizminister.
Übergeordnete Dienstaufsichtsbehörde für das Verwaltungsgericht ist der Präsident des Oberverwaltungsgerichts.
Oberste Dienstaufsichtsbehörde für die Gerichte und Staatsanwaltschaften ist das für Justiz zuständige Ministerium.
Oberste Dienstaufsichtsbehörde für das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht ist das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales.
Oberste Aufsichtsbehörde ist das jeweils zuständige Ministerium.
Oberste Aufsichtsbehörde ist das für Kommunales zuständige Ministerium.
Das für Justiz zuständige Ministerium führt die Aufsicht über die Anstalten und sichert gemeinsam mit ihnen die Qualität des Vollzuges.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.