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Frauen ist auf Verlangen der jährliche Erholungsurlaub vor dem Schwangerschaftsurlaub oder unmittelbar im Anschluß an den Wochenurlaub zu gewähren.
Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Erholungsurlaub Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen…
Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Soweit die Beamtin oder der Beamte den Erholungsurlaub vor dem Beginn eines Urlaubes unter Wegfall der Besoldung, vor…
Soweit Beamtinnen den zustehenden Zusatz- oder Erholungsurlaub wegen des Beginns der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht erhalten haben, ist der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.