§ 17 Abs. 2 MuSchGGesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium
Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand der Frau in…
§ 15 Abs. 4 KSchGKündigungsschutzgesetz
Wird der Betrieb stillgelegt, so ist die Kündigung der in den Absätzen 1 bis 3a genannten Personen frühestens zum Zeitpunkt der Stillegung zulässig, es sei…
§ 8 Abs. 2 ASGGesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
Die Bundesagentur für Arbeit kann Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmter Betriebe und Bereiche von der Verpflichtung befreien, vor Lösung eines…
Art. 8 Abs. 1 SN-3293Gesetz über das öffentlich-rechtliche Kreditwesen im Freistaat Sachsen
Die Kreissparkasse Annaberg, die Kreissparkasse Aue-Schwarzenberg, die Stadtsparkasse Dresden, die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, die Kreissparkasse…
§ 5 Abs. 2 PflegeZGGesetz über die Pflegezeit
In besonderen Fällen kann eine Kündigung von der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle ausnahmsweise für…