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Die Fachaufsicht über die amtlichen Tierärzte/Tierärztinnen, die Fleischkontrolleure/Fleischkontrolleurinnen, die Einfuhruntersuchungsstellen und die sonstigen zugelassenen Untersuchungsstellen, sofern diese nicht zu Landeseinrichtungen gehören, obliegt dem Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz.