§ 31 Abs. 1 BerlinFG 1990Gesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft
Die vorstehende Fassung dieses Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 1990…
§ 52 Abs. 1 EStGEinkommensteuergesetz
1Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2026 anzuwenden. 2Beim…
§ 12 Abs. 1 ZerlGZerlegungsgesetz
Die vorstehende Fassung dieses Gesetzes ist, soweit in Satz 2 und in Absatz 2 nichts anderes geregelt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2015…
Anlage I Kap VIII A III Nr. 8 Buchst. a EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Das Gesetz ist ab 1. Juli 1991 anzuwenden.
§ 84 Abs. 3j EStDV 1955Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
1Die §§ 73a, 73c, 73d Abs. 1 sowie die §§ 73e und 73f Satz 1 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) sind erstmals…