§ 62 Abs. 2 GmbHGGesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Das Verfahren und die Zuständigkeit der Behörden richtet sich nach den für streitige Verwaltungssachen ... geltenden Vorschriften.
§ 61 Abs. 3 GmbHGGesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Für die Klage ist das Landgericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.
§ 396 Abs. 1 AktGAktiengesetz
Gefährdet eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien durch gesetzwidriges Verhalten ihrer Verwaltungsträger das Gemeinwohl und sorgen der…
§ 60 Abs. 1 GmbHGGesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird aufgelöst:
§ 397 AktGAktiengesetz
Ist die Auflösungsklage erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der in § 396 Abs. 1 Satz 1 bestimmten Behörde durch einstweilige Verfügung die nötigen…