§ 67 JustG NRWGesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen
Dem Antrag auf Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung ist eine bergamtlich, gerichtlich oder notariell beglaubigte Abschrift der Verleihungsurkunde des…
§ 16 Abs. 2 ZVGGesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Die für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden sind dem Antrag beizufügen.
§ 84 Abs. 2 ZVGGesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Die Genehmigung ist durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen.
§ 19 Abs. 2 ZVGGesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Das Grundbuchamt hat nach der Eintragung des Versteigerungsvermerks dem Gericht eine beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts und der Urkunden, auf welche im…
§ 177 ZVGGesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Der Antragsteller hat die Tatsachen, welche sein Recht zur Stellung des Antrags begründen, durch Urkunden glaubhaft zu machen, soweit sie nicht bei dem Gericht…