Gesetze
Gesetz wird geladen …
Insolvenzgericht für das Saarland ist das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach.
Das Ministerium der Justiz wird ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder zusätzliche Amtsgerichte zu Insolvenzgerichten zu bestimmen und die Bezirke der Insolvenzgerichte abweichend festzulegen.